PPWR-Verordnung ab 2026:
Anforderungen, PFAS und Verpackungsanalyse
Die neue EU-Verpackungsverordnung PPWR erhöht den Handlungsdruck auf Unternehmen entlang der gesamten Verpackungs- und Lieferkette. Die Verordnung gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026 und führt schrittweise neue Anforderungen an Inhaltsstoffe, Recyclingfähigkeit, Rezyklatanteile, Verpackungsminimierung, Wiederverwendung, Kennzeichnung und Dokumentation ein.
Unternehmen benötigen zunehmend belastbare Informationen über Materialien, Beschichtungen, Rezepturen, Inhaltsstoffe und Lieferketten. Fehlen verlässliche Nachweise, können analytische Untersuchungen helfen, Datenlücken zu schließen und technische Bewertungen vorzubereiten.
Inhaltsverzeichnis
- PFAS-Grenzwerte in Lebensmittelkontaktverpackungen
- PPWR kurz zusammengefasst: Das Wichtigste auf einen Blick
- Was ist die PPWR-Verordnung?
- Ab wann gilt die PPWR-Verordnung?
- PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen
- Checkliste: Wann sollten Unternehmen Verpackungen prüfen lassen?
- Welche Rolle spielt die Verpackungsanalyse bei der PPWR?
- Verpackungsanalyse bei Quality Analysis
- Häufig gestellte Fragen zur PPWR und Verpackungsanalyse
Kontaktieren Sie uns –
die passende Lösung ist oft näher als Sie denken.
Mit modernsten Analyseverfahren unterstützen wir Sie bei Qualitätsproblemen, Schadensfällen und Entwicklungsherausforderungen – präzise, fundiert und lösungsorientiert.
Akuter Handlungsbedarf:
PFAS-Grenzwerte in Lebensmittelkontaktverpackungen
Besonders konkret wird der Handlungsbedarf bei Lebensmittelkontaktverpackungen: Ab dem 12. August 2026 gelten in der PPWR erstmals ausdrückliche Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen, kurz PFAS. Welche Untersuchungen für eine Verpackung sinnvoll sind, hängt jedoch immer vom Material, dem Aufbau, dem Verwendungszweck und der konkreten Fragestellung ab. Eine Laboranalyse ersetzt weder die rechtliche Einzelfallprüfung noch eine vollständige Konformitätsbewertung.
PPWR kurz zusammengefasst: Das Wichtigste auf einen Blick
- Offizielle Bezeichnung: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle
- Inkrafttreten: 11. Februar 2025
- Grundsätzlicher Anwendungsbeginn: 12. August 2026
- Geltungsbereich: grundsätzlich Verpackungen und Verpackungsabfälle unabhängig vom verwendeten Material
- Wichtige Themen: Stoffanforderungen, PFAS, Recyclingfähigkeit, Rezyklate, Minimierung, Wiederverwendung, Kennzeichnung und Dokumentation
- Wichtig für Unternehmen: Pflichten unterscheiden sich je nach Rolle als Erzeuger, Lieferant, Importeur, Vertreiber oder Fulfilment-Dienstleister
- Rolle der Analytik: Laborergebnisse können die technische Dokumentation und Bewertung unterstützen, ersetzen aber keine rechtliche Einzelfallprüfung.
Was ist die PPWR-Verordnung?
PPWR steht für Packaging and Packaging Waste Regulation. Die vollständige Bezeichnung lautet Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Als EU-Verordnung ist sie unmittelbar in den Mitgliedstaaten anwendbar und muss nicht erst in nationales Recht umgesetzt werden.
Die EU-Verpackungsverordnung schafft einen einheitlicheren Rechtsrahmen für den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen. Sie betrifft nicht nur die Entsorgung, sondern bereits die Entwicklung, Materialauswahl, Herstellung, Kennzeichnung, Bereitstellung auf dem Markt, Wiederverwendung und Verwertung.
Warum entsteht für Unternehmen jetzt Druck?
Die PPWR wird schrittweise wirksam. Viele Anforderungen greifen zwar erst ab 2030 oder später, doch Materialumstellungen, Lieferantenqualifizierungen, Prüfprogramme und technische Dokumentationen benötigen Vorlauf. Unternehmen sollten daher frühzeitig klären, welche Verpackungen betroffen sein können und welche Informationen bereits vorliegen.
Ab wann gilt die PPWR-Verordnung?
Die PPWR gilt nicht mit allen Anforderungen zu einem einzigen Stichtag. Stattdessen sieht die Verordnung verschiedene Fristen und Übergangszeiträume vor.
|
Zeitpunkt |
Bedeutung |
|
|
11. Februar 2025 |
Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2025/40. |
|
|
12. August 2026 |
|
|
|
ab 2028 |
|
|
|
ab 1. Januar 2030 |
|
|
|
ab 1. Januar 2035 |
Bei der Bewertung der Recyclingfähigkeit wird zusätzlich berücksichtigt, ob Verpackungen in großem Maßstab recycelt werden. |
|
|
ab 1. Januar 2038 |
|
|
Hinweis: Die Übersicht vereinfacht die gestaffelten Anwendungszeitpunkte. Für einzelne Verpackungsarten, Branchen und Anforderungen können Ausnahmen, Sonderregelungen oder abweichende Fristen gelten.
Welche PPWR-Anforderungen gelten ab August 2026?
Ab dem grundsätzlichen Anwendungsbeginn werden insbesondere die allgemeinen Stoffanforderungen, die PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen und die rollenabhängigen Pflichten der Wirtschaftsakteure relevant. Andere Vorgaben – etwa zur Recyclingfähigkeit, Verpackungsminimierung oder zu Rezyklatanteilen – greifen erst später oder werden durch weitere Rechtsakte konkretisiert.
PFAS in Lebensmittelkontaktverpackungen:
Warum die Analytik besonders wichtig wird
Artikel 5 Absatz 5 der PPWR legt konkrete PFAS-Grenzwerte für Verpackungen fest, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Lebensmittelkontaktverpackungen dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie PFAS in Konzentrationen enthalten, die einen der folgenden Grenzwerte erreichen oder überschreiten:
|
Prüfgröße |
In der PPWR genannter Grenzwert |
|
Einzelne PFAS, bestimmt durch eine gezielte PFAS-Analyse |
25 ppb |
|
Summe der gezielt analysierten PFAS, ggfs. nach Abbau von Vorläuferverbindungen; polymere PFAs werden nicht quantifiziert. |
250 ppb |
|
PFAS einschließlich polymerer PFAS |
50 ppb bzw. 50 mg/kg |
Gesamtfluor ist nicht automatisch mit PFAS gleichzusetzen
Der Gesamtfluorgehalt (TF) kann als orientierender Screeningparameter dienen, erlaubt allein aber keine eindeutige Aussage über Art und Konzentration der enthaltenen PFAS. Fluor kann organisch oder anorganisch gebunden sein und auch aus Verbindungen stammen, die nicht zur PFAS-Gruppe zählen.
Übersteigt der Gesamtfluorgehalt 50 mg/kg, sieht die PPWR unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis darüber vor, welcher Anteil des gemessenen Fluors auf PFAS und welcher auf Nicht-PFAS-Verbindungen zurückzuführen ist. Welche ergänzenden Untersuchungen dafür fachlich geeignet sind, hängt vom Material, der Aufgabenstellung und den vorhandenen Informationen ab.
Welche Verpackungen sind von PFAS betroffen?
PFAS werden unter anderem wegen ihrer fett-, wasser- und schmutzabweisenden Eigenschaften eingesetzt. Relevant können deshalb insbesondere beschichtete Papier- und Kartonverpackungen, Kunststoffverpackungen, Formfasern sowie mehrschichtige oder funktionalisierte Materialverbunde sein. Ob eine konkrete Verpackung betroffen ist, lässt sich jedoch nicht allein aus ihrer Optik oder Verwendung ableiten.
Checkliste
Wann sollten Unternehmen Verpackungen prüfen lassen?
Eine analytische Untersuchung kann insbesondere sinnvoll sein, wenn:
- neue Verpackungsmaterialien eingesetzt oder bestehende Materialien verändert werden
- ein Lieferantenwechsel oder eine neue Bezugsquelle geplant ist
- Verpackungen mit Lebensmitteln in Berührung kommen
- fluorierte, fett-, wasser- oder schmutzabweisende Beschichtungen eingesetzt werden könnten
- Material-, Rezeptur- oder Lieferantennachweise fehlen oder unvollständig sind
- Kundeninformationen oder Nachweise zur PFAS-Konformität anfordern
- regulatorische Prüfungen, Lieferantenaudits oder interne Bewertungen vorbereitet werden
- Rezyklate, neue Materialverbunde oder wechselnde Rohstoffquellen eingesetzt werden
- frühere Prüfergebnisse nicht eindeutig der aktuellen Verpackung oder Liefercharge zugeordnet werden können
Diese Situationen begründen nicht automatisch eine gesetzliche Prüfpflicht. Sie weisen jedoch häufig auf analytische Datenlücken oder einen erhöhten Klärungsbedarf hin. Auch ein unauffälliges Analyseergebnis stellt keine pauschale Bestätigung der PPWR-Konformität dar. Es liefert Daten zu den untersuchten Parametern und kann als Bestandteil einer weiterführenden technischen und regulatorischen Bewertung verwendet werden.
Welche Rolle spielt die Verpackungsanalyse bei der PPWR?
Analytische Untersuchungen können also belastbare Daten über Materialien, Inhaltsstoffe und Verpackungskomponenten liefern. Sie unterstützen damit die technische Bewertung, die Qualitätssicherung, die Lieferantenqualifizierung und die Vorbereitung der technischen Dokumentation. Eine rechtliche Einzelfallprüfung oder vollständige Konformitätsbewertung ersetzen sie nicht.
Welche Untersuchungen sinnvoll sind, hängt von Material, Verpackungsaufbau, Lebensmittelkontakt, Beschichtungen, Rezyklatanteil, Lieferanteninformationen und der konkreten Fragestellung ab.
Analyse von Fluor und halogenhaltigen Verbindungen
Mittels Verbrennungsionenchromatographie (CIC) können Verpackungsmaterialien auf Fluor, Chlor, Brom, Iod und Schwefel untersucht werden. Der Gesamtfluorgehalt (TF) kann als erster Hinweis auf fluorhaltige Verbindungen dienen. Ergänzend können die Summenparameter TOF, AOF oder EOF sowie gezielte PFAS-Analysen eingesetzt werden.
Bestimmung von Schwermetallen
Verfahren wie die optische Emissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma, kurz ICP-OES, ermöglichen die quantitative Bestimmung verschiedener Metalle. Damit können Verpackungsmaterialien beispielsweise auf Blei, Cadmium, Quecksilber und weitere anorganische Bestandteile untersucht werden.
Untersuchung von Kunststoffen, Beschichtungen und Materialverbunden
Thermische, spektroskopische und chromatographische Verfahren liefern Informationen zur Zusammensetzung und zu den Eigenschaften von Kunststoffen, Beschichtungen und Mehrschichtmaterialien.
Untersucht werden können beispielsweise:
- Polymerarten
- Weichmacher und Additive
- Lösemittel und flüchtige organische Verbindungen
- thermische Eigenschaften
- Abbau- und Zersetzungsprodukte
Prüfung von Recyclingmaterialien
Mit zunehmendem Rezyklatanteil können Schwankungen in der Materialzusammensetzung an Bedeutung gewinnen. Analytische Untersuchungen helfen dabei, Rohstoffe, Zwischenprodukte und fertige Verpackungen zu vergleichen, unerwünschte Bestandteile zu erkennen und Veränderungen zwischen Lieferchargen oder Rezyklatquellen nachzuvollziehen.
Gerade bei Materialumstellungen, wechselnden Lieferanten oder neuen Rezyklatquellen kann eine risikobasierte analytische Kontrolle sinnvoll sein.
Verpackungsanalyse
bei Quality Analysis
Quality Analysis unterstützt Unternehmen im Rahmen der Verpackungsanalyse bei der Untersuchung von Verpackungen, Verpackungsmaterialien und Recyclingprodukten. Dafür steht eine breite Auswahl an analytischen Verfahren zur Verfügung, die abhängig von Material und Fragestellung miteinander kombiniert werden kann.
- Gesamtfluorbestimmung und Fluor-Screening
- Untersuchung ausgewählter PFAS
- Analyse von TOF, AOF und EOF
- Bestimmung von Halogenen und Schwefel
- Untersuchung von Schwermetallen
- Analyse von Weichmachern und Additiven
- Bestimmung von Lösemitteln und VOCs
- Kunststoffidentifikation
- thermische Materialcharakterisierung
- Untersuchung von Beschichtungen und Mehrschichtsystemen
- Analyse von Recyclingmaterialien
Akkreditertes Prüflabor
für Verpackungsanalytik
Als nach DIN EN ISO/IEC 17025 akkreditiertes Prüflabor liefert Quality Analysis nachvollziehbare und belastbare Prüfergebnisse. Gemeinsam mit Ihnen entwickeln unsere Experten eine Analysestrategie, die zu Ihren Anforderungen passt. Die Ergebnisse können als analytische Grundlage für die Bewertung Ihrer Verpackungen, die Qualitätssicherung und die Vorbereitung der technischen Dokumentation dienen.
Lesen Sie mehr darüber, welche Vorteile Ihnen unsere Akkreditierung bietet:
Häufig gestellte Fragen zur PPWR und Verpackungsanalyse
PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation“. Gemeint ist die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie ersetzt schrittweise die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie und schafft unmittelbar geltende Anforderungen für Verpackungen in der Europäischen Union.
Die PPWR ist bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten. Die meisten Vorschriften gelten grundsätzlich ab dem 12. August 2026. Weitere Vorgaben, beispielsweise zur Recyclingfähigkeit, Verpackungsminimierung und zu Rezyklatanteilen, werden schrittweise eingeführt.
Die PPWR betrifft zahlreiche Unternehmen entlang der Verpackungs- und Lieferkette. Dazu gehören je nach Geschäftsmodell unter anderem Verpackungshersteller, Hersteller verpackter Produkte, Importeure, Händler, Lieferanten, Logistikunternehmen und Fulfilment-Dienstleister.
Grundsätzlich erfasst die PPWR alle Verpackungen und Verpackungsabfälle unabhängig von Material oder Herkunft. Für bestimmte Verpackungsarten, Verwendungszwecke und Branchen können jedoch besondere Regelungen, Ausnahmen oder Übergangsfristen gelten.
Die PFAS-Grenzwerte der PPWR gelten für Lebensmittelkontaktverpackungen. Relevant können insbesondere beschichtete Papier-, Karton-, Kunststoff- und Verbundverpackungen sein, wenn fluorierte Substanzen beispielsweise für fett-, wasser- oder schmutzabweisende Eigenschaften eingesetzt wurden.
Die Bestimmung des Gesamtfluors eignet sich als erster Screeningparameter. Sie zeigt jedoch nicht, ob das Fluor organisch oder anorganisch gebunden ist und ob es aus PFAS oder anderen Fluorverbindungen stammt. Für eine weiterführende Einordnung können deshalb die Bestimmung von TIF und die Berechnung von TOF erforderlich sein.
Die PPWR begrenzt die Summe der Konzentrationen von Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertigem Chrom in Verpackungen und Verpackungsbestandteilen auf 100 mg/kg.
Eine Laboranalyse kann relevante Materialeigenschaften und Inhaltsstoffe bestimmen und damit eine wichtige Grundlage für die Konformitätsbewertung liefern. Ob sämtliche PPWR-Anforderungen erfüllt sind, hängt jedoch zusätzlich von der Verpackungsart, ihrer Gestaltung, ihrem Verwendungszweck, der Rolle des Unternehmens und weiteren rechtlichen sowie technischen Kriterien ab.
Quality Analysis untersucht Verpackungsmaterialien auf Fluor, organisch und anorganisch gebundene Fluoranteile sowie weitere kritische Inhaltsstoffe. Auf Grundlage des Materials, der Anwendung und vorhandener Nachweise wird eine passende Prüfstrategie abgestimmt. Die Ergebnisse liefern eine analytische Grundlage für die technische Bewertung und Dokumentation.