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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Quality Analysis Prüflabor für Qualitätssicherung und Materialanalysen Nürtingen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
Quality Analysis GmbH


I. Geltung unserer Geschäftsbedingungen

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für unsere gesamte gegenwärtige und zukünftige Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden, auch wenn auf sie nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.
  2. Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.
  3. Durch die Erteilung eines Auftrages erklärt der Kunde, sein verbindliches Einverständnis zu diesen Geschäftsbedingungen, es sei denn es wurde ein anderes schriftlich vereinbart.
  4. Änderungen, Ergänzungen und sonstige Nebenabreden von Verträgen bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.
  5. Kunde im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Erstellung eines Auftrags an uns in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

II. Geheimhaltungsklausel

Wir, wie auch der Kunde werden alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die in der Geschäftsbeziehung untereinander bekannt werden, gegenüber Dritten als vertraulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt geworden. Diese Pflicht bleibt auch nach Vertragsbeendigung bestehen. Wir und der Kunde werden den von der Geschäftsbeziehung betroffenen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtung auferlegen.

III. Vertragsabschluss, Preise, Vertragsumfang

  1. Unsere Prüfungs-, Mess- und Vertragstätigkeit beschränkt sich auf die zum Zeitpunkt der Ausführung vorhandene Beschaffenheit des Prüfungs- bzw. Messgegenstandes. Dieser wird von uns dokumentiert. Dem Kunden obliegt der Nachweis einer anderweitigen Beschaffenheit.
  2. Unsere angebotenen Preise sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung stets freibleibend und unverbindlich. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistungen ist ausschließlich unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgeblich. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, ab Werk ohne Verpackung.
  3. Transportrisiken trägt der Kunde, ihm obliegen der ordnungsgemäße Transport und die ordnungsgemäße Verpackung, selbst wenn die Durchführung von uns organisiert wird. Die anfallenden Logistik- und Versicherungskosten trägt der Kunde.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, unverzüglich nach Leistungserbringung und Leistungsmitteilung den Prüfungsgegenstand auf seine Kosten abzuholen. Nicht durch den Kunden abgeholte Prüfungsgegenstände werden zu Lasten der Kunden fachgerecht entsorgt.

IV. Zahlungsbedingungen

  1. Unsere Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zu zahlen. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Ausführung, Teillieferung, Teilausführung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
  2. Über den gesetzlichen Verzugszins hinausgehenden Schaden behalten wir uns zur Geltendmachung vor. In diesem Fall ist dem Kunden der Nachweis gestattet, dass uns ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder dieser Schaden wesentlich niedriger ist.
  3. Wechsel, Scheck und Zahlungsanweisungen werden von uns nur zahlungshalber angenommen und gelten erst nach vorbehaltloser Gutschrift auf unserem Geschäftskonto als Zahlung. Bank-, Diskont und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden.
  4. Der Kunde kann nur mit solchen Gegenansprüchen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  5. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur aufgrund von Gegenansprüchen geltend machen, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

V. Forderungssicherung

  1. Das Eigentum an den von uns gelieferten Dienstleistungen und Erzeugnissen bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Leistung vorbehalten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen zwischen dem Kunden und uns bis zu deren Erfüllung.
  2. Der Kunde ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten Geschäftsbetrieb berechtigt. Die hieraus gegenüber seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt der Kunde hiermit bereits an uns ab. In jedem Fall hat der Kunde uns bei Pfändungen sowie Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch Dritte unverzüglich zu unterrichten.
  3. Übersteigt der Wert unserer Sicherheiten die bestehenden Forderungen nachhaltig um mehr als 20%, so werden auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach Wahl des Kunden freigegeben.
  4. Die Kosten der Geltendmachung unserer Sicherungsrechte gegenüber dem Kunden oder Dritten trägt der Kunde.
  5. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir nach Mahnung zur Zurücknahme unserer Leistung, insbesondere auch unserer Messergebnisse, berechtigt. In der Zurücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind berechtigt, im Falle der Zurücknahme 10% des Leistungswertes als Rücknahmekosten zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass uns ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringeren Umfängen entstanden ist.
  6. Sind wir zur Rücknahme berechtigt, ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich einem unserer Mitarbeiter die Inventarisierung der vorhandenen, sich noch in unserem Eigentum stehenden Waren oder Leistungen zu ermöglichen.
  7. Zurückgenommene Waren können wir nach Androhung und angemessener Frist unter Anrechnung auf den Kaufpreis im freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten.

VI. Gewährleistung, Haftung

  1. Sämtliche Gewährleistungsrechte des Kunden setzen voraus, dass dieser seiner nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Eventuelle Beanstandungen sind uns innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware oder Messerzeugnisse, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, mitzuteilen.
  2. Erkennt der Kunde bei Erhalt der Lieferung Schäden an der Verpackung, hat er bei Annahme der Ware von dem Transportunternehmen die Beschädigung detailliert schriftlich bestätigen zu lassen. Transportschäden, die erst nach Öffnen der Ware festgestellt werden, müssen uns innerhalb von 5 Kalendertagen nach Erhalt der Ware schriftlich gemeldet werden. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mitteilung; die Beweislast hierfür trifft den Kunden.
  3. Der Kunde hat Gewährleistungsansprüche für Ausführungsleistungen nur, wenn die gemeldeten Mängel reproduzierbar sind oder durch maschinell erzeugte Ausgaben angezeigt werden können.
  4. Der Kunde hat uns, soweit erforderlich, bei der Beseitigung von Mängeln zu unterstützen, insbesondere auf unseren Wunsch einen Datenträger mit den betreffenden Anpassungen oder Angaben zu übersenden.
  5. Im Gewährleistungsfalle erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
  6. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Die Rückgängigmachung ist ausgeschlossen bei Waren, die nach Bestellungseingang gefertigt werden.
  7. Veranlasst der Kunde eine Überprüfung wegen behaupteter Fehler, so hat er die entstandenen Kosten zu tragen, wenn sich herausstellt, dass kein Mangel vorhanden ist.
  8. Die Gewährleistung erlischt für solche Anpassungen oder Leistungen, die der Kunde ändert oder in die er sonst wie eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mängelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist.
  9. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Kunden, insbesondere wegen Mangelfolgeschäden - soweit diese nicht aus dem Fehlen von zugesicherten Eigenschaften resultieren - sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  10. Eine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware oder sonstigen Leistung für den vom Kunden vorgesehenen Zweck übernehmen wir nicht, es sei denn, dass eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung unsererseits existiert.

VII. Ausschluss von Schadenersatz

  1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen sind Schadenersatzansprüche des Kunden - egal aus welchem Rechtsgrund, auch für solche aus unerlaubter Handlung - für die leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten beschränkt sich unsere Haftung der Höhe nach für den einzelnen Schadenfall auf den Auftragswert, höchstens jedoch auf den typischen vorhersehbaren Schaden. Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wie Verzug oder Unmöglichkeit oder leicht fahrlässig verursachte Schutzpflichtverletzungen haften wir nicht.
  2. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten nicht in den Fällen verschuldensunabhängiger Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Körper -und Gesundheitsschäden oder des Verlustes des Lebens oder des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  3. Im Falle des Verlustes, Unterganges der Entwicklungsprodukte infolge höherer Gewalt, beschränkt sich unsere Haftung auf den Materialwert des Produktes.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist mangels besonderer schriftlicher Vereinbarung unser Firmensitz in 72622 Nürtingen.
  2. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist der für unseren Firmensitz zuständige Gerichtsort, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen rechtlichen Sondervermögens ist. Wir sind auch berechtigt, vor einem Gericht zu klagen, welches für den Sitz oder eine Niederlassung des Kunden zuständig ist.
  3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
  4. Die Einbeziehung und Auslegung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte mit dem Kunden ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- und internationalen Kaufrechts.
  5. Der Kunde ermächtigt uns unter Verzicht auf eine Mitteilung, personenbezogene Daten im Rahmen der Zulässigkeit der DSGVO und soweit zur Durchführung des Vertragsverhältnisses notwendig, zu verarbeiten und den mit der Durchführung des Vertragsverhältnisses innerhalb unseres Unternehmens befassten Stellen zu übermitteln. Wir behalten uns ausdrücklich das Recht vor, über etwaige mit dem Kunden abgeschlossene Geschäfte eine Kreditversicherung abzuschließen und in diesem Zusammenhang die erforderlichen Daten des Kunden zu übermitteln, wovon der Kunde zustimmend Kenntnis nimmt.

Quality Analysis GmbH, Großer Forst 1, 72622 Nürtingen


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