PFAS in Lebensmittel-Kontaktverpackungen: Grenzwerte und Analysen

Fettabweisende Kartons, beschichtetes Papier, funktionelle Kunststoffschichten oder komplexe Materialverbunde: Bei Lebensmittelverpackungen ist von außen oft nicht erkennbar, welche Stoffe für die gewünschten Barriereeigenschaften eingesetzt wurden. Hinzu kommt, dass Materialdaten und Lieferantennachweise nicht immer ausreichend Auskunft über fluorierte Verbindungen geben.

Für Verpackungshersteller, Lebensmittelproduzenten und Inverkehrbringer wird genau das zunehmend relevant. Denn mit der PPWR gelten ab dem 12. August 2026 konkrete PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelkontaktverpackungen.

Wer PFAS in Lebensmittelverpackungen bewerten möchte, braucht vor allem eines: eine Prüfstrategie, die zur Verpackung, zum Material und zur konkreten Fragestellung passt.

Analyse auf bedenkliche Inhaltsstoffe bei Kunststoffen, Papierverbunden, Metallen oder Mehrschichtverpackungen
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PFAS in Lebensmittelverpackungen: Das Wichtigste in Kürze

  • Seit dem 12. August 2026 gelten PFAS-Grenzwerte der PPWR für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen.
  • Besonders relevant können Verpackungen mit funktionellen Barrieren und Beschichtungen sein.
  • Ob PFAS vorhanden sind, lässt sich nicht zuverlässig aus Optik oder Verpackungsart ableiten.
  • Bei mehrschichtigen Verpackungen kann entscheidend sein, welche Schicht oder Komponente untersucht wird.
  • Gesamtfluor kann einen ersten Hinweis auf fluorhaltige Verbindungen geben, ist aber kein spezifischer PFAS-Nachweis.
  • Welche weitere Analyse folgt, hängt vom Material, den vorhandenen Informationen und der benötigten Aussage ab.
  • Ein unauffälliger Summenparameter beweist nicht automatisch vollständige PFAS-Freiheit.
Grenzwerte für PFAS bei Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen
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Warum können PFAS in Lebensmittelverpackungen vorkommen?

PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Bestimmte fluorierte Verbindungen können Materialien fett-, wasser- oder schmutzabweisende Eigenschaften verleihen. Diese Funktionen sind gerade bei Verpackungen interessant, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.

Das bedeutet jedoch nicht, dass diese Verpackungen grundsätzlich PFAS enthalten. Ob fluorierte Verbindungen vorhanden sind, lässt sich häufig weder an der Optik noch allein aus der Produktbezeichnung ableiten.

PFAS in Verpackungen: Welche Materialien können betroffen sein?

Die speziellen PFAS-Grenzwerte der PPWR beziehen sich nicht pauschal auf jede Verpackung. Lebensmittelkontaktverpackungen – international häufig als Food Contact Packaging bezeichnet – sind Verpackungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen, oder bereits bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Kontakt stehen.

Damit rücken insbesondere Materialien und Komponenten in den Fokus, die unmittelbar mit dem Lebensmittel in Kontakt kommen:

  • beschichtete Papier- und Kartonverpackungen
  • Burgerboxen und Fast-Food-Verpackungen
  • Snack- und Take-away-Verpackungen
  • Back- und Trennpapiere
  • Formfaserverpackungen
  • Kunststoffe mit funktionellen Oberflächen
  • Barriere- und Funktionsschichten
  • Klebstoffe
  • mehrschichtige Verpackungen und Verbundmaterialien

Bei komplex aufgebauten Verpackungen kann es daher entscheidend sein, nicht nur das Gesamtmaterial zu betrachten. Unter Umständen liefert die getrennte Untersuchung einzelner Schichten oder Komponenten wesentlich aussagekräftigere Ergebnisse.

Welche PFAS-Grenzwerte gelten nach der PPWR?

Die PPWR, die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, legt in Artikel 5 Absatz 5 konkrete Grenzwerte fest. Ab dem 12. August 2026 dürfen Lebensmittelkontaktverpackungen grundsätzlich nicht in Verkehr gebracht werden, wenn sie PFAS in Konzentrationen enthalten, die einen der dort definierten Grenzwerte erreichen oder überschreiten.

Prüfgröße Grenzwert
Einzelnes PFAS bei gezielter PFAS-Analyse; polymere PFAS werden nicht quantifiziert 25 ppb bzw. 25 µg/kg
Summe der gezielt analysierten PFAS, gegebenenfalls nach Abbau von Vorläuferverbindungen; polymere PFAS werden nicht quantifiziert 250 ppb bzw. 250 µg/kg
PFAS einschließlich polymerer PFAS 50 ppm bzw. 50 mg/kg

Die drei Grenzwerte beziehen sich auf unterschiedliche analytische Betrachtungen. Deshalb reicht es nicht aus, einen beliebigen Messwert mit „dem PFAS-Grenzwert“ zu vergleichen.

Wie lassen sich die PFAS-Grenzwerte analytisch überprüfen?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) legt drei Grenzwerte fest, die sich auf unterschiedliche analytische Betrachtungen beziehen. Eine einzelne Untersuchung kann deshalb nicht automatisch alle drei Anforderungen abdecken.

  • Der Gesamtfluorgehalt kann als breit angelegter Screeningparameter für die Bewertung des 50-ppm-Grenzwerts dienen. Überschreitet der Gesamtfluorgehalt 50 mg/kg, muss für die technische Dokumentation auf Anfrage nachvollziehbar sein, welcher Anteil des gemessenen Fluors PFAS beziehungsweise Nicht-PFAS zuzuordnen ist. Je nach Probe und Fragestellung können dafür ergänzende Verfahren zur Differenzierung organisch und anorganisch gebundener Fluoranteile eingesetzt werden.
  • Für den Grenzwert von 25 ppb ist eine gezielte Analyse einzelner PFAS erforderlich.
  • Der Grenzwert von 250 ppb bezieht sich auf die Summe gezielt bestimmter PFAS, gegebenenfalls nach Abbau von Vorläuferverbindungen. Ein Gesamtfluorwert unter 50 mg/kg ersetzt die Betrachtung dieser beiden Grenzwerte daher nicht automatisch.

Fazit: Welche Untersuchungen im Einzelfall sinnvoll sind, hängt vom Verpackungsaufbau, der Probenmatrix, vorhandenen Lieferantendaten und der benötigten Aussage ab. Eine einheitliche, rechtsverbindliche EU-Prüfmethode für alle Verpackungen besteht derzeit nicht.

Vom Screening zur Bewertung: Wie sieht eine konkrete PFAS-Prüfstrategie aus?

Eine PFAS-Prüfstrategie überträgt den allgemeinen Prüfpfad auf die konkrete Verpackung und Fragestellung. Im Prüflabor beginnt die Untersuchung deshalb nicht erst mit der Messung, sondern bereits mit der Auswahl der richtigen Probe und Analyseparameter.

1. Untersuchungsziel definieren

Zu Beginn muss klar sein, welche Frage die Analyse beantworten soll. Geht es um ein erstes Screening, die Einordnung eines auffälligen Fluorgehalts oder den Nachweis bestimmter PFAS?

Wichtige Ausgangsfragen sind:

  • Welche Informationen über das Material liegen bereits vor?
  • Gibt es Hinweise auf fluorierte Beschichtungen oder Funktionsschichten?
  • Sind Lieferanten- oder Rezepturinformationen unvollständig?
  • Wird eine orientierende oder eine stoffspezifische Aussage benötigt?

2. Verpackungsaufbau und Probe festlegen

Besteht eine Verpackung aus mehreren trennbaren Komponenten oder Materialien, sollten diese nach Möglichkeit separat untersucht werden. So wird vermieden, dass ein auffälliger Befund durch unbelastete Bestandteile verdünnt wird.

Mehrschichtige Strukturen, Beschichtungen oder Verbunde, die sich nicht zuverlässig trennen lassen, werden als gemeinsame Materialfraktion untersucht. Die Probenaufteilung wird daher anhand des konkreten Verpackungsaufbaus festgelegt.

3. Analyse-Parameter auswählen

Untersuchungsziel und Probe bestimmen, welche Analyseparameter erforderlich sind und wie umfangreich die weitere Analytik sein muss. Je nach Fragestellung kann die Untersuchung mit einem Screening beginnen oder direkt um weiterführende Summen- oder Einzelstoffparameter ergänzt werden.

Die Auswahl orientiert sich am zuvor beschriebenen Prüfpfad der EU-Kommission. Entscheidend ist, gezielt die Analysen einzusetzen, die für die jeweilige Fragestellung relevante Informationen liefern.

4. Messergebnis einordnen

Ein Messwert ist nur zusammen mit dem eingesetzten Verfahren aussagekräftig. Bei der Bewertung muss deshalb berücksichtigt werden:

  • Was erfasst das Verfahren?
  • Welche Stoffgruppen fließen in den Messwert ein?
  • Welche Verbindungen werden nicht erfasst?
  • Welche Nachweis- und Bestimmungsgrenzen gelten?
  • Auf welche Probe oder Materialschicht bezieht sich das Ergebnis?

Ein auffälliger Fluorwert kann beispielsweise weiteren Klärungsbedarf anzeigen, ohne bereits die Ursache zu bestimmen. Diese methodische Einordnung ist ein wichtiger Bestandteil der PFAS-Compliance.

5. Analytik gezielt vertiefen

Lässt sich die Fragestellung mit den bisherigen Ergebnissen nicht ausreichend beantworten, kann die Analytik gezielt erweitert werden.

Soll beispielsweise geklärt werden, welche konkreten PFAS vorhanden sind und in welcher Konzentration sie auftreten, kann eine Einzelstoffanalyse erforderlich sein. So lässt sich die Untersuchung entsprechend dem bisherigen Befund schrittweise vertiefen.

6. Ergebnisse dokumentieren und bewerten

Nach Abschluss der Analysen werden die untersuchten Parameter, Verfahren und Ergebnisse im Prüfbericht dokumentiert.

Die Daten können z.B. genutzt werden für:

  • interne Materialbewertungen,
  • Qualitätssicherung,
  • Lieferantenkommunikation,
  • Kundenanfragen oder
  • die Vorbereitung technischer Dokumentationen.

Der Prüfbericht schafft damit eine belastbare analytische Datengrundlage. Die rechtliche Bewertung der konkreten Lebensmittelkontaktverpackung erfolgt davon getrennt.

Häufig gestellte Fragen zu PFAS in Verpackungen

PFAS sind per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Bestimmte fluorierte Verbindungen können bei Lebensmittelverpackungen beispielsweise im Zusammenhang mit fett-, wasser- oder schmutzabweisenden Funktionen relevant sein. Ob eine konkrete Verpackung PFAS enthält, lässt sich jedoch nicht allein aus Materialart, Optik oder Verwendungszweck ableiten.

PFAS sind in Lebensmittelkontaktverpackungen nicht pauschal verboten, unterliegen nach der PPWR aber konkreten Grenzwerten. Seit dem 12. August 2026 gelten Grenzwerte von 25 ppb, 250 ppb und 50 ppm – abhängig von der analytischen Betrachtung.

Für Lebensmittelkontaktverpackungen gelten PFAS-Grenzwerte von 25 ppb, 250 ppb und 50 ppm. 25 ppb beziehen sich auf einzelne gezielt analysierte PFAS, 250 ppb auf die Summe gezielt analysierter PFAS und 50 ppm auf PFAS einschließlich polymerer PFAS.

Food Contact Packaging ist der englische Fachbegriff für Lebensmittelkontaktverpackungen. Gemeint sind Verpackungen, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Kontakt zu kommen, oder die bereits bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in Berührung stehen.

Besonders relevant sind Verpackungen mit Beschichtungen, Barrierefunktionen oder komplexen Materialverbunden. Dazu können Papier, Karton, Formfaser, Kunststoffe sowie Mehrschichtmaterialien gehören.

PFAS in Verpackungen können über Screeningverfahren, Fluor-Summenparameter und gezielte Einzelstoffanalysen untersucht werden. Welche Methode geeignet ist, hängt davon ab, ob Gesamtfluor, organisch gebundenes Fluor oder konkrete PFAS bestimmt werden sollen.

Die Bezeichnung „PFAS-frei“ ist nur zusammen mit dem eingesetzten Analyseverfahren, dem untersuchten Stoffspektrum sowie den jeweiligen Nachweis- und Bestimmungsgrenzen aussagekräftig. Ein niedriger Gesamtfluorwert oder ein unauffälliges Screening belegt daher nicht automatisch, dass keinerlei PFAS enthalten sind. Entscheidend ist, welche PFAS oder Fluorverbindungen untersucht wurden und welche Aussage das verwendete Verfahren tatsächlich ermöglicht.

Der Unterschied der Summenparameter TF, TOF und TIF liegt darin, welche Form von Fluor sie erfassen. TF (Total Fluorine) beschreibt den gesamten Fluorgehalt einer Probe. TIF (Total Inorganic Fluorine) erfasst den anorganisch gebundenen Fluoranteil, während TOF (Total Organic Fluorine) den organisch gebundenen Fluoranteil betrachtet. PFAS können zum TOF beitragen, ein TOF-Wert weist jedoch keine einzelnen PFAS nach.

Welche Probe und welche Menge benötigt werden, richtet sich nach Material, Verpackungsaufbau und den vorgesehenen Untersuchungen. Daher empfiehlt es sich, Untersuchungsziel und Probenumfang vor der Einsendung mit Quality Analysis abzustimmen.

Die Bearbeitungszeit richtet sich nach Untersuchungsumfang, Probenmatrix und eingesetzten Verfahren. Ein einzelnes Screening und eine mehrstufige Untersuchung mit ergänzender Einzelstoffanalytik unterscheiden sich deutlich im analytischen Aufwand. Die konkrete Bearbeitungszeit wird daher passend zum vereinbarten Untersuchungsumfang abgestimmt.

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